Ascom-Generalversammlung 2020 ohne physische Teilnahme

March 25, 2020

AD HOC MITTEILUNG GEMÄSS ART. 53 KR

Die Generalversammlung der Ascom Holding AG findet wegen des Ausbruchs von COVID-19 unter ausserordentlichen Bedingungen statt. Aktionärinnen und Aktionäre dürfen nicht persönlich teilnehmen und werden gebeten, mittels Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzustimmen.

Die Ascom Holding AG wird wie geplant am 15. April 2020 ihre Generalversammlung abhalten. Gemäss den Bestimmungen der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (Stand 21. März 2020) dürfen die Aktionäre nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen. Die Aktionäre werden gebeten, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter entsprechende Weisungen zu erteilen.


Anhänge

Back to list
Subscribe to our financial newsletter