Ascom fördert Digitalisierungspotential mit dem Krankenhauszukunftsgesetz

Mit den Lösungen von Ascom können Krankenhäuser in Deutschland mittels des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ihren Digitalisierungsgrad signifikant und messbar erhöhen.

Februar 1, 2021

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt die deutsche Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser voran, und stellt mit den Bundesländern zusammen insgesamt Fördermittel von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden besonders Projekte, die die Kernprozesse in den Krankenhäusern digital unterstützen und eine hohe Interoperabilität und Sicherheit aufweisen.

 

Ascom unterstützt wesentlich die Muss-Kriterien
nach §19, Abs. 1, KHSFV in den folgenden Punkten: Nr. 1 (Notaufnahmen), Nr. 4 Entscheidungsunterstützung) und Nr. 8 (Versorgungsnachweissystem). Auch in Teilbereichen weiterer Fördertatbeständen unterstützen wir wichtige Muss-Kriterien, die ebenfalls wertvollen Nutzen bringen.

Ascom fördert mit der Ascom Healthcare Plattform strukturierte Kommunikations-prozesse und Workflows und trägt dazu bei, die Pflege und das gesamte klinische Personal mit smarter, mobiler Kommunikation zu entlasten. Weiterhin ermöglicht die Ascom Entscheidungsunterstützung eine Entlastung des Personals am Point-of-Care. Mit der herstellerübergreifenden Datenintegration von Medizingeräten und der Implementierung von Alarmleitsystemen können Hinweise und Alarme nach Priorität gefiltert weitergegeben werden sowie dabei unterstützen, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Ascom stellt Near-Realtime-Daten mobil zur Verfügung und kann Warnungen (u.a. Early Warning Scores, SIRS) mittels einer Rule-Engine generieren. Dadurch kann auf mögliche medizinische Krisen vorzeitig hingewiesen werden, um diesen mit entsprechende Maßnahmen entgegen zu wirken.

Weiterhin kann mit dem Ascom Portfolio die Koordination von digitalen Kommunikationsprozessen (u.a. ZNA, Radiologie, Labor, OP, Intensivstation) zur Verkürzung von Überleitungszeiten führen und die Priorisierung von Aufgaben abteilungsübergreifend verbessert werden. Mit dem patientenzentrierten klinischen Messenger Collaborate wird zudem eine zielgerichtete mobile Team-Kommunikation unterstützt (DSGVO-konform). Dabei werden die Arbeitsabläufe im Krankenhaus harmonisiert. Mit dem speziell für die Anforderungen in Krankenhäusern entwickelten klinischen, desinfizierbaren Smartphone Ascom Myco 3 können zusätzlich klinische Apps installiert, Informationen direkt am Point-of-Care verarbeitet, und relevante Informationen mobil verfügbar gemacht werden.

Valerio Signorelli, Managing Director Ascom DACH, sieht in dem Krankenhaus-zukunftsgesetz große Chancen für die Krankenhäuser: “Durch die Lösungen von Ascom können Abläufe und Prozesse digitalisiert und optimiert werden. Wie wir bereits bei etlichen großen Projekten beobachten konnten, können strukturierte Kommunikationsprozesse und eine verbesserte Entscheidungs-unterstützung am Point-of-Care das Personal und insbesondere die Pflege entlasten und die Behandlungsqualität erhöhen.“

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